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wird vom Gemeindevorstand
einberufen und vom Gemeindepräsidenten geleitet;
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genehmigt das Budget und setzt die
Höhe des Steuerfusses fest;
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setzt die Höhe des Steuersatzes für
die Liegenschaftensteuer fest;
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entscheidet über die Veräusserung,
Verpfändung von Grundeigentum und die Einräumung von Baurechten,
Wasser- und Sondernutzungsrechten für mehr als 30 Jahre;
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entscheidet über Geschäfte welche durch
Motion oder Initiative unterbreitet werden;
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beschliesst über die Äufnung
des Grundstückerwerbskontos der Gemeinde.
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